Die Berechnungen beruhen auf den von Ihnen eingetragenen Verbrauchsmengen. Die envistra GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der errechneten Beihilfemengen, des Gesamthilfebeitrags oder der weiteren Ergebnisse.
Aufgrund von möglichen Allokationssachverhalten können die tatsächlichen beihilfefähigen Verbrauchsmengen abweichen. Die Umrechnungsfaktoren basieren auf der Emissionsberichterstattungsverordnung 2030 (EBeV 2030) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

Kurzanleitung - Alle hellgrün hinterlegten Felder sind auszufüllen.
1. Wählen Sie aus, ob Sie davon ausgehen, dass Sie die Emissionsintensität nachweisen können. Bei Unsicherheit:
- Für die Maximale Beihilfe "Ja" auswählen
- Für eine konservative Schätzung "Nein" auswählen

2. Wählen Sie über das Dropdown Ihren beihilfefähigen Sektor / Teilsektor aus

3. Fügen Sie über den Button "Energieträger für die Berechnung auswählen" Ihre Energieverbräuche ein
- Button anklicken
- Bei den verwendeten Energieträgern links ein Häkchen setzen
- Auswahl bestätigen
- Anschließend Mengen in die Spalte "Verbräuche für…" eintragen (Bitte auf Maßeinheit des Energieträgers achten)

4. Ergebnisse sind dann in der Tabelle einsehbar


Kann die Emissionsintensität nachgewiesen werden?

Sektor/Teilsektor

Kompensationsgrad
Energieträger Verbräuche für fossile
Brennstoffe, die nicht dem
EU-Emissionshandel
unterliegen
beihilfefähige
Emissionsmenge
in t
maßgebliche
Emissionsmenge
in t
Summe

2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027
Zertifikatpreis 25,00 €/t CO₂ 30,00 €/t CO₂ 30,00 €/t CO₂ 45,00 €/t CO₂ 55,00 €/t CO₂ €/t CO₂ €/t CO₂
Zusatzkosten nach BEHG
Selbstbehalt
Differenz aufgrund EU-Benchmark
nicht kompensierbar
Gesamtbeihilfebetrag
In ökologische Gegenleistungen zu investieren